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Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Ihr Weg zur gewünschten Reha-Klinik

Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha geltend machen.

Nur wenige Patienten kennen ihr Recht, sich eine zu ihrem Krankheitsbild passende Rehaklinik selbst auszusuchen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie Sie schon bei der Beantragung Ihrer Reha von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen können. Wir möchten Sie bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme unterstützen. Dazu stellen wir alle erforderlichen Dokumente und Formulare zentral für Sie bereit, sodass Sie sie bequem herunterladen können.

Mit unserer übersichtlichen Sammlung von Dokumenten möchten wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation unkompliziert und reibungslos zu stellen. Die Einbeziehung des behandelnden Arztes ermöglicht es den Kostenträgern, eine fundierte Bewertung des Antrags vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen angemessen zu bewilligen.

Der erste Schritt aus der Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit erfolgt häufig über Beratungsstellen. Hier erhalten Abhängige qualifizierte Informationen und eine professionelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Schritte. Im Anschluss erfolgen die weiteren Behandlungen.

Bei einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten erfolgt zunächst eine Entzugsbehandlung. Dieses stellt eine Leistung der Krankenkasse und erfolgt in der Regel in einer darauf spezialisierten psychiatrischen Fachklinik, da diese medizinisch und ärztlich begleitet werden muss. 

Idealerweise erfolgt die Entwöhnungsbehandlung direkt im Anschluss an die körperliche Entzugsbehandlung und Entgiftung. In der suchtmedizinischen Rehabilitation arbeiten Teams aus Ärzten, Therapeuten und Suchtexperten zusammen. Zielsetzung ist die dauerhafte Entwöhnung vom Suchtverhalten mittels psychologischer, sozialer und medizinischer Hilfen. Auf diese Behandlung ist die Eschenberg-Wildpark-Klinik spezialisiert.

Bei Versicherten der Rentenversicherung ist der Kostenträger der Rentenversicherungsträger. Bei diesem ist auch eine suchtmedizinische Rehabilitation – so die Bezeichnung der Rentenversicherung – zu beantragen.

Im Anschluss an eine Rehabilitation wird eine Nachsorge oder die Teilnahme an Sucht-Selbsthilfegruppen empfohlen. 

 

Ja, das ist Ihr Recht. Die freie Wahl der Reha-Klinik steht Ihnen gesetzlich zu. Das Recht besagt, „den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen. Der Großteil unserer Patienten hat sich bei ihrer Wahl bewusst für unser Klinik entschieden.

Unser Behandlungsangebot richtet sich an erwachsene Einzelpersonen und Paare mit substanzbezogenen Störungen, wie z.B.:

  • Alkoholabhängigkeit
  • Drogenabhängigkeit (Cannabis, Amphetamine, Kokain, Halluzinogene, Opiate)
  • Medikamentenabhängigkeit (Schlaf- und Beruhigungsmittel, Schmerzmittel)

Pathologisches Spielen und Medienabhängigkeit werden bei Bedarf als Begleiterkrankungen mit behandelt.

Für die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehhabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen gibt es spezielle Antragsformulare. Teile der Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.

Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder mit Ihrem PC ausfüllen können.

Die Länge der Entwöhnungsbehandlung ist zunächst abhängig von der Kostenzusage Ihres Kostenträgers, dabei spielen auch die Anzahl und der Umfang Ihrer Vorbehandlungen eine Rolle. In Abhängigkeit von der Art der Maßnahme liegt die Dauer zwischen sechs und 26 Wochen.

Nicht aufnehmen können wir Rehabilitanden mit folgenden Problembereichen:

  • akut behandlungsbedürftigen körperlichen oder psychiatrischen Erkrankungen, wie z. B. akuter Suizidalität, einer floriden Psychose oder einem akuten Herzinfarkt
  • fortgeschrittenem hirnorganischen Psychosyndrom
  • rollstuhlpflichtiger Gehbehinderung
  • vollständiger sozialer Desintegration (z. B. langjährige Obdachlosigkeit)
  • körperlichen Funktionseinschränkungen mit Pflegebedürftigkeit
  • ansteckenden Krankheiten wie TBC
  • fortbestehender Opiat-Substitution

Vor Aufnahme ist zunächst die Kostenfrage zu klären und ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger zu stellen, in der Regel ist dies die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenkasse. Eine Einweisung durch den Hausarzt genügt nicht.

Für die Antragstellung gibt es spezielle Formulare. Da neben dem Antrag auch ein Sozialbericht sowie ein ärztliches Gutachten erstellt werden müssen, empfehlen wir, die Hilfe einer örtlichen Suchtberatungsstelle in Anspruch zu nehmen; dort können die Antragsunterlagen ausgefüllt, zusammengestellt und weitergeleitet werden. Das Arztgutachten kann durch Ihren Hausarzt erstellt werden. Falls Sie zuvor in einem Krankenhaus eine Entzugsbehandlung (Entgiftung) durchführen, kann die Antragstellung auch durch den dortigen Sozialdienst erfolgen.

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind, sie leitet den Vorgang ggf. an die Krankenkasse weiter, falls diese zuständig ist.

Die Entwöhnungsbehandlung in Reha-Einrichtungen, die auf die Entzugsbehandlung folgt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung. Hier sollen Betroffene lernen, dauerhaft abstinent zu bleiben und eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Alltag zu erreichen. Falls der Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Rentenversicherungsträgers nicht erfüllt, ist die Krankenkasse - wie auch bei der Entzugsbehandlung - zuständig. Die Eschenberg-Wildpark-Klinik wird von allen Deutschen Rentenversicherungen belegt.

Wenn Sie nicht mehr im Erwerbsleben stehen und auf Dauer eine Rente beziehen, geht es bei Ihnen nicht mehr um eine berufliche Wiedereingliederung. Dann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Auch hier muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Auch wenn Sie bisher noch gar nicht oder nur kurz versicherungspflichtig einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

In der Regel macht die Beratungsstelle oder die Entgiftungsstation einen Aufnahmetermin mit unserem Aufnahmesekretariat aus. Sie können bei Vorliegen einer Kostenzusage diesen Termin auch persönlich absprechen.

Wenn Sie sich derzeit in einer stationären Entgiftung befinden, klären Sie bitte mit den behandelnden Ärzten und Sozialarbeitern vor Ort ab, ob die Möglichkeit besteht, aus der Entgiftung heraus einen Eilantrag bei Ihrem zuständigen Leistungsträger zu stellen.

Eine Aufnahme in unsere Klinik ist bei vorliegender Kostenzusage und nachgewiesener Suchtmittelfreiheit und ohne Entzugssymptomatik am Aufnahmetag möglich. Dazu ist in der Regel eine abgeschlossene Entzugsbehandlung erforderlich. Im Einzelfall ist ein nahtloser Übergang notwendig, zur Sicherstellung einer gesicherten Abstinenz bei Aufnahme in die Rehabilitation. Bei Cannabiskonsumenten ist ein Nachweis sinkender Werte erforderlich.

Wünschenswert ist eine längerfristige Vorbereitung der Rehabilitation durch eine Suchtberatungsstelle.

Nach einer vorherigen Anmeldung sind Sie eingeladen sich unsere Klinik im Rahmen einer Klinikführung anzuschauen und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.

Klinikbesichtigungen finden jeden 2. und 4. Montag im Monat in der Zeit von 13:30-15:00 Uhr statt.

Eine Anmeldung zur Klinikführung ist telefonisch unter 02242 9498-0 oder per E-Mail info@reha-ewk.de möglich.

Im Internet stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung, um eine geeignete Rehaklinik auszuwählen:

Bei der Auswahl Ihrer Klinik ist es wichtig zu beachten, dass nicht jede Klinik für jeden Menschen geeignet ist. Daher sollten Sie sich am besten folgende Fragen stellen:

  • Ist die Reha-Klinik spezialisiert auf die Behandlung stoffgebundener Süchte und Suchtauslöser wie Alkohol, Medikamente, Drogen usw.?
  • Welche Umgebung und Entfernung zu Ihrem Wohnort bevorzugen Sie - Berge, Meer oder sind Sie eher naturverbunden und mögen Wälder?
  • Achten Sie auf ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre in der Klinik?
  • Welche besonderen Therapieformen, Behandlungsangebote und -konzepte werden angeboten? In unserer Eschenberg-Wildpark-Klinik gibt es beispielsweise Schwerpunktgruppen für die Rückfall-/ Wiederholungsbehandlung, für junge Rehabilitanden, für Senioren und Frauen.
  • Ist die Klinik zertifiziert und gewährleistet somit eine hohe Qualität?

Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitätsmanagement-Systeme implementiert haben. Sie erfüllen das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sowie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Zusätzlich sind die internen Arbeitsabläufe nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Haben Sie schon in unseren "Häufigen Fragen" nachgeschaut? 

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.

zu den häufigen Fragen